Der
Sanierungsfahrplan
Möglichkeiten sinnvoller
Modernisierungen
und
Einsparpotenzialen
Energieausweis
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Der Bedarfsorietierte Energieausweis
ist Pflicht für Häuser bis zu 4 Wohneinheiten,
die ab dem 01.11.1977 gebaut und bisher
nicht nachgerüstet wurden.
Letztlich ist der Energieverbrauch von den
individuellen Gewohnheiten der Bewohner
abhängig.
Deshalb wird bei diesem Dokument der
Energiebedarf nach normierten Bedingungen
ermittelt und das aussagekräftige
Einsparpotiential anschaulich erklärt.
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Wann benötigen Sie einen Energieausweis?
Vermieter/Verkäufer müssen den Energieausweis
Käufern und Mieter ab folgenden Stichtagen
vorlegen:
für Gebäude die vor 1965 erbaut wurden
ab 01.07.2008
für neuere Gebäude ab 01.01.2009
Der Energieausweis muss in öffentlichen
Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr klar
sichtbar aushängen
Ab 01.07.2009 benötigen gewerbliche Gebäude
einen Energieausweis bei Verkauf oder
Mieterwechsel
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Wann benötigen Sie keinen Energieausweis?
Wenn Sie Ihre Immobolie selbst nutzen
bzw. keinen Mieter oder Eigentümerwechsel
haben
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ab Ausstellung 10 Jahre.
Sanierungsfahrplan
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Der Sanierungsfahrplan, so einfach geht es,
Speziell für die Energieberatung ausgebildete,
und qualifizierte Fachleute untersuchen Ihr
Gebäude und stellen Ihnen mit dem
Sanierungsfahrplan in einem Beratungsbericht
die wichtigsten Informationen
rund um den Energiebedarf Ihres Hauses zusammen.
Gebäudehülle u. Gebäudetechnik,
Möglichkeiten sinnvoller Modernisierung
und Einsparpotenzialen
den Einsatz von erneuerbaren Energien sowie
Informationen zu staatlicher Förderung
werden bei dem Sanierungsfahrplan ausgewertet.
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Vor der Sanierung
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Wie bekommen Sie staatliche Fördermittel?
Die Unterlagen für einen Sanierungsfahrplan werden
als Grundlage für die Nachweise der
Vergabe von staatlichen Fördermitteln anerkannt.
Ich bin Kfw Energieeffizienz Experte
und daher berechtigt die Nachweise für Ihr
Kfw-Darlehen mit Tilgungszuschuss
oder
BAFA-Investionszuschuss
zu erstellen.
Kfw CO2-Gebäudesanierungsprogramm:
Energieeffizient Sanieren - Kredit
Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau
nach GEG oder besser.
Bei Einhaltung des Effizienzhausstandards
nach den Vorgaben der KfW für den
Jahres-Primärenergiebedarf
und den Transmissionswärmeverlust
nach GEG 2023 wird ein
Tilgungszuschuss in Höhe von z.B.
KfW- Effizienhaus 70 EE von 15% des Zusagebetrages gewährt
d.h. bei einem Keredit über € 150.000.-
wäre das ein Tilgungszuschuss in Höhe von € 22.500.-
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Nach der Sanierung
45% Reduktion des Energiebedarfs
Neue Gebäudetechnik:
Solaranlage zur Brauchwasser 6,00 m²
Sanierung Gebäudehülle:
Vollsparrendämmung mineralisch 140 mm WLG 035
Außenwandwände mineralisch 100 mm, WLG 040
Kellerdecke mineralisch 100 mm, WLG 040
Und was kostet das Ganze?
Gefördert wird der Sanierungsfahrplan für Ein- u.
Mehrfamilienhäusern vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Durch das Engagement unserer Energieberater
erhalten Sie eine Förderung der Beratung von
z. B.
€ 1.300.- bei einem Ein- u. Zweifamilienwohnhaus
€ 1.700.- bei Wohnhäuser mit min. drei Wohneinheiten
Daher kostet Sie ein Sanierungsfahrplan
nach Zuwendungsbescheid der BAFA für ein
Ein- u. Zweifamilienwohnhaus nur € 495,00 incl. Mwst.
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Wünschen Sie weiter Leistungen?
angheboten werden zum Beispiel:
Kostenanalyse
Modernisierungsplanung
Fördermittelberatung
Bauleitung
Luftdichtigkeitsprüfung
Thermographie
Beratung beim Hauskauf
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kreativbau-info.de | | | | |