Die
Vor-Ort-Beratung
Möglichkeiten sinnvoller
Modernisierungen
und
Einsparpotenzialen
Energieausweis
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Der Bedarfsorietierte Energieausweis
ist Pflicht für Häuser bis zu 4 Wohneinheiten,
die ab dem 01.11.1977 gebaut und bisher
nicht nachgerüstet wurden.
Letztlich ist der Energieverbrauch von den
individuellen Gewohnheiten der Bewohner
abhängig.
Deshalb wird bei diesem Dokument der
Energiebedarf nach normierten Bedingungen
ermittelt und das aussagekräftige
Einsparpotiential anschaulich erklärt.
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Wann benötigen Sie einen Energieausweis?
Vermieter/Verkäufer müssen den Energieausweis
Käufern und Mieter ab folgenden Stichtagen
vorlegen:
für Gebäude die vor 1965 erbaut wurden
ab 01.07.2008
für neuere Gebäude ab 01.01.2009
Der Energieausweis muss in öffentlichen
Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr klar
sichtbar aushängen
Ab 01.07.2009 benötigen gewerbliche Gebäude
einen Energieausweis bei Verkauf oder
Mieterwechsel
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Wann benötigen Sie keinen Energieausweis?
Wenn Sie Ihre Immobolie selbst nutzen
bzw. keinen Mieter oder Eigentümerwechsel
haben
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ab Ausstellung 10 Jahre.
Die Vor-Ort-Beratung
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Die Vor-Ort-Bertaung, so einfach geht es,
Speziell für die Energieberatung ausgebildete,
und qualifizierte Fachleute untersuchen Ihr
Gebäude und stellen Ihnen mit der
Vor-Ort-Beratung in einem Beratungsbericht
die wichtigsten Informationen
rund um den Energiebedarf Ihres Hauses zusammen.
Gebäudehülle u. Gebäudetechnik,
Möglichkeiten sinnvoller Modernisierung
und Einsparpotenzialen
den Einsatz von erneuerbaren Energien sowie
Informationen zu staatlicher Förderung
werden bei der Vor-Ort-Beratung ausgewertet.
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Vor der Sanierung
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Wie bekommen Sie staatliche Fördermittel?
Die Unterlagen zur Vor-Ort-Beratung werden
als Grundlage für die Nachweise für die
Vergabe von staatlichen Fördermitteln anerkannt.
Ich bin Kfw Energieeffizienz Experte
und daher berechtigt die Nachweise für Ihr
Kfw-Darlehen mit Tilgungszuschuss
oder
Kfw-Investionszuschuss
zu erstellen.
kfw CO2-Gebäudesanierungsprogramm:
Energieeffizient Sanieren - Kredit
Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau
nach EnEV oder besser.
Bei Einhaltung bzw. Über- oder Unterschreitung
der Neubau- Werte für den
Jahres-Primärenergiebedarf
und den Transmissionswärmeverlust
nach EnEV 2014 wird ein
Tilgungszuschuss in Höhe von 20% bis
max. 40% des Zusagebetrages gewährt
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Nach der Sanierung
45% Reduktion des Energiebedarfs
Neue Gebäudetechnik:
Solaranlage zur Brauchwasser 6,00 m²
Sanierung Gebäudehülle:
Vollsparrendämmung mineralisch 140 mm WLG 035
Außenwandwände mineralisch 100 mm, WLG 040
Kellerdecke mineralisch 100 mm, WLG 040
Und was kostet das Ganze?
Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung bei Ein- u.
Mehrfamilienhäusern vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Durch das Engagement unserer Energieberater
erhalten Sie ein Förderung der Beratung von
z. B.
max. € 1.300.- bei einem Ein- u. Zweifamilienwohnhaus
max. € 1.700.- bei Wohnhäuser mit min. drei Wohneinheiten
Daher kostet Sie nach Zustimmung der BAFA die
die Vor-Ort-Beratung bei einem
Ein- u. Zweifamilienwohnhaus nur € 425,00 incl. Mwst.
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Wünschen Sie weiter Leistungen?
angheboten werden zum Beispiel:
Kostenanalyse
Modernisierungsplanung
Fördermittelberatung
Bauleitung
Luftdichtigkeitsprüfung
Thermographie
Beratung beim Hauskauf
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kreativbau-info.de | | | | |